Jura_und_Eingliederungsvereinbarung_2008

 

Sperrzeiten sollen flexibler eingesetzt werden.

Arbeitslose erhalten die Möglichkeit, auf die Vermittlungsbemühungen des Jobcenters und dessen Leistungen verzichten zu können. Der erworbene Leistungsanspruch bleibt erhalten und kann zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen werden. Der Anspruch verfällt erst nach fünf Jahren.

 

Modul 4  Jugendliche Arbeitslose – Ausbildungszeit–Wertpapier: 

Das Ausbildungszeit – Wertpapier wird als neues Instrument zur Finanzierung zusätzlicher Ausbildungsstellen eingeführt. Die Organisation der Ausbildungszeit-Wertpapiere übernimmt eine gemeinnützige Stiftung. Die Beiträge zur Finanzierung der Ausbildungszeit-Wertpapiere unterliegen der Freiwilligkeit

 

Modul 5  Förderung ältere  Arbeitnehmer und „BridgeSystem“  

Die Lohnversicherung ergänzt die bisherige Arbeitslosenversicherung. Sie ersetzt älteren Arbeitslosen ( ab 55 Jahre ) für die ersten Jahre nach seiner Entlassung einen Teil des Einkommensverlustes in einer niedriger bezahlten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Leistung kann mit Lohnkostenzuschüssen an den Arbeitgeber kumuliert werden.

Nehmen Ältere eine neue Beschäftigung auf, wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung für diese Person gesenkt. Die Möglichkeit der befristeten Beschäftigung Älterer soll erweitert werden.

Das „Bridgesystem“ ermöglicht vorübergehend ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitslosengeldbezug oder den Ausstieg aus der Betreuung durch das Jobcenter. Ältere Arbeitnehmer (ab 55 Jahren ) werden auf eignen Wunsch aus der Betreuung des Jobcenters erlassen??? (meinen die „Entlassen“ Anm. Autor). Sie erhalten statt des Arbeitslosengeldes eine kostenneutral errechnete monatliche Leistung und den vollen Schutz in der Sozialversicherung.

 

Modul 6   Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe  

Das Arbeitslosengeld I ist die beitragsfinanzierte originäre Versicherungsleistung. Die Ansprüche entsprechen in Höhe und Dauer im Grundsatz dem bisherigen Regelwerk.

Das Arbeitslosengeld II ist eine steuerfinanzierte bedürftigkeitsabhängige Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts der arbeitslosen erwerbsfähigen Personen im Anschluss an den Bezug von oder bei Nichterfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld I. Die Bezieher von Arbeitslosengel II sind in die Sozialversicherungen einbezogen. Die Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld II ist nicht begrenzt.

Das Sozialgeld entspricht der bisherigen Sozialhilfe für nichterwerbsfähige Personen.

Es wird eine Signaturkarte entwickelt für den Abruf von Verdienst- und Arbeitsbescheinigungen entwickelt.

Die Berechnung der Leistungen erfolgt auf Grundlage der letzten 12 Monate. Verzicht auf die jährliche Anpassung des Bemessungsentgelts. Pauschalisierung. Zusammenfassung und Neuabgrenzung von Leistungen und Aufhebung der Pflicht zur Hinterlegung des Versicherungsausweises.

 

Modul 7     Kein Nachschub für Nürnberg! Beschäftigungsbilanz – Bonussystem für Unternehmer:  

Unternehmen mit einer positiven Beschäftigungsentwicklung erhalten einen Bonus in der Arbeitslosenversicherung

Gleiches gilt für Unternehmen, die Arbeitsplätze aktiv sichern und ihre Beschäftigung halten

 

Modul 8 Aufbau von Personalserviceagenturen ( PSA ) – Betriebsnahe Weiterbildung – Integration schwer Vermittelbarer: (Überqualifizierte?) Anm. Autor 

Als eigenständige Organisationseinheiten erbringen PSA Dienstleistungen für und im Auftrag der BA. Sie sind in tarifliche Strukturen eingebunden. Je nach örtlichen Gegebenheiten kann die PSA entweder von anderen Dienstleistern, in gemeinsamer Trägerschaft mit Privaten oder vom Arbeitsamt als Buisiness-Unit (Geschäftszweig) in privater Rechtsform betrieben werden.  

Die Verpflichtung zur Aufnahme einer Beschäftigung ergibt sich für den Arbeitslosen gemäß der Regelung der neuen Zumutbarkeit. Eine Ablehnung ist mit leistungsrechtlichen Konsequenzen verbunden.

Arbeitslose sind mit Vertragsabschluss mit der PSA sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Während der Probezeit, die bei Bewährung verkürzt werden kann, erhalten sie einen Nettolohn in Höhe des Arbeitslosengeldes, anschließend den Tariflich vereinbarten PSA-Lohn.

Die Beschränkungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind aufzuheben unter dem Vorbehalt, dass Tarifverträge bestehen

 

Modul 9 Neue Beschäftigung und Abbau von Schwarzarbeit durch „Ich-AG“ und „Familien-AG“ mit vollwertiger Versicherung – Mini-Jobs mit Pauschalabgabe und Abzugsfähigkeit von privaten Dienstleistungen:

 

Arbeitslose erhalten als Anreiz zur Anmeldung einer Ich-AG ( Bei der Firmierung in eine AG = Aktiengesellschaft müssen doch irgendwo Aktienpakete auf dem Aktienmarkt sein. Ich halte diese Namensgebung für sehr verwirrend. Wenn ich Wertpapierhändler wäre, würde ich bei solchen Namensgebung schwer zucken.  Anm. Autor ) für drei Jahre vom Arbeitsamt zur Sozialversicherung.

Alle Einnahmen der Ich-AG unterliegen einer Pauschalsteuer von 10%. Die Verdienstgrenze der Ich-AG liegt bei 25.000 Euro ( Seltsam, genau der Betrag den man zur Firmierung  GmbH= Gemeinschaft mit beschränkter Haftung braucht, Anm. Autor). Es besteht volle Sozialversicherungspflicht.

Die Verdienstgrenze für Mini-Jobs für Dienstleistungen im privaten Haushalten wird auf 500 Euro angehoben und der Beitragseinzug für geringfügige Beschäftigte vereinfacht. Die Regelung zu den Mini-Jobs gilt für Arbeitslose und Nichterwerbstätige.

Privaten Haushalten wird für die Beauftragung von haushaltsnahen Dienstleistungen die Möglichkeit des Abzugs von der Steuerschuld eingeräumt.

 

Modul 10 Personal – Transparentes Controllierung – Effiziente IT-Unterstützung aller Prozesse – Organisation und Steuerung – Selbstverwaltung  

Es wird ein einheitliches Dienstrecht eingeführt. ( Da sind sie; meine bereits geschriebene Stellenbeschreibungen, damit auch der größte „Querschläger“ von Mitarbeiter mitbekommt, sowie lesen kann, vorrausgesetzt er kann es, wer in dem „System“ die Entscheidungsbefugnis hat  Anm. Autor )

Organe der BA sind auf der Bundesebene der Vorstand und der Aufsichtsrat und auf der Ebene der örtlichen Arbeitsämter die Geschäftsleitung und der Beitrag.

 

Modul 11  Umbau der Landesarbeitsämter zu Kompetenzzentren umgewandelt für neue Arbeitsplätze und Beschäftigungsentwicklung

weiter mit Hartz3

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11.06.2010 17:50 Update

 

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